…da hakt es doch irgendwo gewaltig im Oberstübchen?
Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat einen neuen Vorschlag in die aktuelle Asyldebatte eingebracht. Das Strafregister von Asylwerbern sollte von der Behörde veröffentlicht werden dürfen. Auf freiwilliger Basis, betont Pröll. (…)
„Wenn ein Asylwerber an die Öffentlichkeit geht“, sollte es auch möglich sein, dass die Behörde dies tue, so Pröll. Der Asylwerber solle freiwillig der Behörde die Möglichkeit geben, dass diese seinen Strafregisterauszug veröffentlichen dürfe, erläuterte der Landeshauptmann. [lesen]
Okay, meine Herren Platter und NÖ-Pröll. Abgesehen davon, dass es himmelschreiende Scharlatanerie ist, die Möglichkeiten von Aslywerbern (die wie in den letzten, bekannten Fällen kaum eine andere Option als den Weg an die Öffentlichkeit haben) mit den Hebeln gleichzusetzen, auf denen die Behörden bzw. das Innenministerium sitzt, lasst uns mal darüber nachdenken, zu was das führt.
Theoretisches Fallbeispiel: Asylant geht an die Öffentlichkeit, weil er nach jahrelangem Verbleib und Integration trotzdem abgeschoben werden soll. Nun fordert die Behörde die Genehmigung, sein Strafregister veröffentlichen zu dürfen. Verneint er dies, gerät er gleich mal unter Generalverdacht, und Herr Platter kann sich ins Fäustchen lachen. Bejaht er dies, gibt er einen Teil seiner Privatsphäre auf – wobei das Ministerium bei einem lupenreinen Strafregister sicherlich nicht nach Veröffentlichung fragen wird, denn es weiß ja schon vorher was drinsteht. Und steht auch nur irgendeine „Kleinigkeit“ drinnen, die weder nach dem Fremdenrecht noch nach dem ominösen Handbuch für behördlichen Gebrauch ein Grund für eine reguläre Asylablehnung wäre, wird sich unmittelbar darauf das rechte Lager ungeniert produzieren. Und wieder ist der lachende Dritte die „korrekte“ Behörde. Jemand, der wirklich etwas ausreichend schlimmes begangen hat, könnte zudem ohne weitere Umstände sofort abgeschoben werden.
Der Vorschlag Die Schnapsidee macht gesetzlich keinen Sinn. Menschlich vertretbar ist sie schon gar nicht. Er ist reine Schikane zur einfachen Manipulation einer einfach manipulierbaren öffentlichen Wahrnehmung zugunsten einer Fremdenpolitik, die Asylwerber nicht mehr als Menschen, sondern als Sicherheitsrisiko oder potentielle Schmarotzer versteht.
Die Begründung im platten „Gleiches Recht für Alle“ Stil ist, angesichts des Gegenübers eines flüchtenden Menschen und einem Teil des Staatsapparats, einfach nur ein Armutszeugnis für die Köpfe hinter dieser absurden Idee. Wie oft will man noch mit Anlauf und Salto vorwärts ins braune Klärbecken springen, bis es reicht für die nächste Wahl?

wahnsinn, die övp will recht wirklich nichts mehr überholen lassen…
Dieses Posting erfasst alles, was mit dieser absurden und berechnenden „Idee“ verbunden ist.
„“Wenn ein Asylwerber an die Öffentlichkeit geht”, sollte es auch möglich sein, dass die Behörde dies tue, so Pröll.“
Diese Aussage ist ja wirklich der Hammer. Als hätte ein Asylwerber die selben Möglichkeiten wie die Staatsmacht. Diese Aussage reiht sich aber gut in die widerliche Sprache ein, in der die ÖVP (und das rechts-rechte Lager) ihren Dreck abgeben.